Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.10.1989 - 6 W 84/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8872
OLG Karlsruhe, 03.10.1989 - 6 W 84/89 (https://dejure.org/1989,8872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.10.1989 - 6 W 84/89 (https://dejure.org/1989,8872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 6 W 84/89 (https://dejure.org/1989,8872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,8872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBeratG Art. 1 § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsberatung; Räumung; Verwaltung; Immobilie

Papierfundstellen

  • AnwBl 1990, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

    Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen; Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung; Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
  • KG, 10.10.2002 - 5 W 289/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

    Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen; Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung; Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht